Monaco vergibt den Wohnsitz durch eine Genehmigung namens Carte de séjour. Es gibt kein Investitionsprogramm, keinen staatlichen Zuschuss und keine im Gesetz stehende Mindestkapitalzahl. Das Fürstentum bittet um zwei Dinge: eine Wohnmöglichkeit auf seinen 2,08 Quadratkilometern und den Beweis, dass Sie sich dort selbst versorgen können.
Wer eine Genehmigung braucht
- Jeder über 16 Jahre, der vorhat, im Jahr mehr als drei Monate in Monaco zu leben
- Die Regel gilt für Staatsangehörige jedes Landes, einschließlich der Europäischen Union
- Der Besitz von Immobilien in Monaco gewährt nicht von sich aus das Recht, dort zu leben
- Kinder unter 16 erhalten ein Reisedokument für ausländische Minderjährige anstelle einer Genehmigung
- Jedes Familienmitglied beantragt separat, einschließlich Ehepartner und Kinder
Die rechtliche Grundlage ist das Franco-Monégasque Convention vom 18. Mai 1963 und die Sovereign Ordinance no. 3.153 vom 19. März 1964. Die Abteilung für Einwohner der Direction de la Sûreté Publique verwaltet das System.
Die zwei Bedingungen
Unterkunft in Monaco
- Ein unterschriebener Mietvertrag, normalerweise für mindestens ein Jahr
- Oder eine Eigentumsurkunde auf Ihren Namen
- Oder ein Brief und ein Eigentumsnachweis von einem nahen Verwandten, bei dem Sie wohnen werden
- Oder die Geschäftsführung einer monegassischen Firma, die die Immobilie hält
- Die Unterkunft muss groß genug für alle auf dem Antrag genannten Personen sein
Finanzielle Selbstversorgung
- Ein Arbeitsvertrag in Monaco oder
- Der Nachweis von Geschäftseinnahmen oder
- Eine Rente oder
- Eine Bestätigung einer in Monaco zugelassenen Bank, die eingezahlte Gelder bestätigt
Der Weg über die Bank ist der übliche für Antragsteller, die nicht vor Ort arbeiten. Banken in Monaco erwarten im Allgemeinen eine Einlage im Bereich von 500.000 € bis 1.000.000 €, bevor sie die Bestätigung ausstellen. Diese Zahl stammt aus der Bankpraxis, nicht aus dem monegassischen Recht, und jede Bank legt ihre eigene Grenze gegen das Profil des Antragstellers fest. Kosten werden in cost of living in Monaco behandelt.
Der Antrag der Reihe nach
- Das Einreisevisum erhalten, nur für Antragsteller außerhalb des EWR. Monaco stellt keine eigenen Visa aus. Beantragen Sie ein Visum für den langfristigen Aufenthalt Typ D für Monaco über das französische Konsulat in Ihrem Wohnsitzland. Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz überspringen diesen Schritt völlig.
- Das Bankkonto eröffnen. Banken in Monaco führen vollständige Prüfungen der Herkunft des Vermögens durch, bevor sie einen Kunden akzeptieren. Diese Phase entscheidet über die meisten Anträge und dauert länger als die Genehmigung selbst.
- Die Unterkunft sichern. Den Mietvertrag unterschreiben oder den Kauf abschließen. Die Adresse kommt auf den Antrag.
- Die Dokumente zusammenstellen. Unten aufgelistet.
- Bei der Einwohnerabteilung einreichen. Das Büro befindet sich in der 3 rue Louis Notari, und Termine werden empfohlen.
- Das Gespräch besuchen. Fingerabdrücke und Fotos werden in dieser Phase genommen.
- Die Karte erhalten. Die Bearbeitung dauert ungefähr zwei bis vier Wochen, sobald die Akte komplett ist. Die gesamte Abfolge, einschließlich Visum, dauert gewöhnlich zwei bis drei Monate.
Dokumente
- Gültiger Reisepass und das Visum Typ D, wo erforderlich
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde, wo anwendbar
- Polizeiliches Führungszeugnis aus jedem Land, in dem Sie in den vorherigen fünf Jahren gelebt haben
- Mietvertrag oder Eigentumsurkunde
- Bankbestätigung oder Arbeitsvertrag oder Einkommensnachweis
- Nachweis über eine Krankenversicherung
- Passfotos
Dokumente in anderen Sprachen als Französisch erfordern normalerweise eine beglaubigte Übersetzung. Ausländische Personenstandsurkunden benötigen möglicherweise eine Apostille.
Die drei Karten
Carte de séjour temporaire
- Ein Jahr gültig
- Jährlich erneuerbar für bis zu drei Jahre
- Die Einstiegserlaubnis für jeden neuen Einwohner
- Erfordert drei Monate Anwesenheit in Monaco von zwölf
Carte de séjour ordinaire
- Drei Jahre gültig
- Verfügbar nach drei Jahren temporären Karten
- Einmalig erneuerbar für weitere drei Jahre
Carte de séjour privilégiée
- Zehn Jahre gültig
- Verfügbar nach zehn Jahren kontinuierlichem Wohnsitz
- Auf unbestimmte Zeit erneuerbar
- Erfordert mindestens 183 Tage im Jahr in Monaco
Eine separate Karte existiert für den Ehepartner eines monegassischen Staatsangehörigen, die zu anderen Bedingungen ausgestellt wird.
Staatsangehörigkeit, wo sie einen Unterschied macht
Einfachster Weg
- Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz brauchen kein Visum. Ein Personalausweis oder Reisepass reicht für die Einreise, und der Antrag beginnt direkt in Monaco
- Antragsteller, die bereits rechtmäßig in Frankreich wohnen, übertragen ihre Akte, anstatt bei einem ausländischen Konsulat zu beginnen
Zusätzliche Schritte
- Jeder Staatsangehörige außerhalb des EWR muss zuerst die französische konsularische Phase durchlaufen, was Monate und eine zweite Behörde hinzufügt
- Antragsteller aus Ländern auf internationalen grauen oder schwarzen Listen stehen vor einer verstärkten Sorgfaltspflicht der Banken, und ein abgelehntes Konto beendet den Antrag, bevor er die Sûreté Publique erreicht
Eingeschränkt
- Staatsangehörige von Iran, Russia und Belarus stehen vor Einschränkungen, und Prüfungen zur Einhaltung von Sanktionen verlängern die Bearbeitungszeiten
- Jeder unter individuellen internationalen Sanktionen kann von einer Bank in Monaco nicht aufgenommen werden, was den Weg in der Praxis schließt
- Jeder, der zuvor aus dem Fürstentum ausgewiesen wurde, ist ausgeschlossen
Die französische Position
Staatsangehörige von France beantragen direkt und brauchen kein Visum Typ D, daher ist die Einreise unkompliziert. Das steuerliche Ergebnis ist es nicht. Unter dem Abkommen von 1963 besteuert Frankreich seine in Monaco lebenden Staatsangehörigen auf das weltweite Einkommen, als ob sie nie gegangen wären, mit einer engen Ausnahme für diejenigen, die fünf Jahre gewöhnlichen Aufenthalt in Monaco ab dem 13. Oktober 1962 nachweisen konnten. Details sind in Monaco taxes.
Arbeiten in Monaco
- Beschäftigung erfordert eine Arbeitserlaubnis getrennt von der Aufenthaltserlaubnis
- Der Arbeitgeber beantragt und muss zeigen, dass kein monegassischer oder lokaler Kandidat für den Posten verfügbar war
- Die Einstellungspriorität läuft in einer festen Reihenfolge, mit monegassischen Staatsangehörigen zuerst, dann Einwohnern der benachbarten französischen Gemeinden
- Die Gründung einer monegassischen Firma erfordert eine vorherige behördliche Genehmigung, was ein eigener Prozess ist
Die Genehmigung behalten
- Die Verlängerung erfordert einen aktuellen Nachweis der Unterkunft und einen aktuellen Nachweis der Mittel
- Die Verwaltung sucht nach Beweisen für einen echten Wohnsitz, einschließlich Stromrechnungen, Mietzahlungen und lokalen Ausgaben
- Längere Abwesenheit riskiert eine Ablehnung bei der Verlängerung
- Eine Aufenthaltserlaubnis ist nicht dasselbe wie eine Steueransässigkeitsbescheinigung. Die Genehmigung allein beendet keine steuerlichen Verpflichtungen in einem anderen Land
Staatsbürgerschaft
- Einbürgerung erfordert mindestens zehn Jahre kontinuierlichen Wohnsitz nach dem Alter von 18 Jahren
- Antragsteller müssen fließendes Französisch, eine geeignete Unterkunft und echte Integration zeigen
- Das Justizministerium prüft die Akte, und der souveräne Fürst entscheidet
- Die Genehmigung ist selten, und bestehende Staatsangehörigkeiten müssen im Allgemeinen aufgegeben werden
- Es gibt keinen Investitionsweg zur Staatsbürgerschaft
Für Rechtsordnungen, die Wohnsitz oder Staatsbürgerschaft zu anderen Bedingungen gewähren, siehe low tax countries.
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